Bestattungsarten
Die traditionellste und häufigste Form der Bestattung ist die Erdbestattung.
Der Körper des Verstorbenen wird in einem Sarg einer Wahl- oder Reihengrabstelle der Erde übergeben (Reihengrab nicht für Köln). Während der Ruhefrist von 20 bis 30 Jahren vergeht der Körper. Die Ruhefrist in Köln beträgt 20 Jahre, auf einigen Friedhöfen sogar 30 Jahre.
Bei der Feuerbestattung wird der Körper des Verstorbenen mit dem Sarg eingeäschert und mit einer Urne in einer Urnengrabstelle beigesetzt oder auf See versenkt. Nach den in den Bundesländer unterschiedlichen gültigen Gesetzen muss die Einäscherung entweder vom Verstorbenen schriftlich gewünscht sein oder durch berechtigte Verwandte schriftlich angeordnet werden.
Grabarten
Das Grab ist für die Angehörigen ein Ort, zu dem sie gehen, an dem sie den Verstorbenen besuchen können. Das ist für viele Trauernden gerade in der ersten Zeit eine große Hilfe
Bei Erd-, und Feuerbestattungen gibt es unterschiedliche Grabformen, unter denen die die Hinterbliebenen auswählen können, wenn der Verstorbene zu Lebzeiten keine Regelung getroffen hat:
Auf den Kölner Friedhöfen besteht die Wahlmöglichkeit zwischen Wahlgrabstellen, das sind Grabstätten mit individueller Pflege und Gestaltungsmöglichkeiten oder pflegefreien Grabstätten, von der Friedhofsverwaltung einheitlich gestaltete Grabstätten, die ausschließlich von der Friedhofsverwaltung gepflegt werden – entweder für Sargbestattungen oder Urnenbeisetzung. Auch Baumbestattungen sind in Köln möglich.
Ruhezeit
Unter der Ruhezeit versteht man den Zeitraum, innerhalb dessen ein Grab nicht erneut belegt werden darf.
Die Ruhezeit ist kommunal unterschiedlich festgelegt und dient dazu, die Totenruhe eines jeden Verstorbenen zu wahren.
