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Den Nachlass vor dem Erbfall regeln.

Wissenswertes zu Erbe und Testament

Für den Erbfall gibt es in Deutschland klare gesetzliche Regelungen. Und auch für das Aufsetzen eines Testaments gilt es einiges zu beachten. Hier finden Sie ein paar wissenswerte Fakten und hilfreiche Tipps.

 

Die gesetzliche Erbfolge

Wichtig zu wissen: Aus den Vorgaben des Erbrechts – anders, als viele Ehepaare irrtümlich annehmen – ergibt sich, dass der Ehegatte keineswegs automatisch Alleinerbe wird, wenn sein Partner stirbt. Es gibt jedoch die Möglichkeit, dass sich Eheleute gegenseitig als Alleinerben einsetzen. Hierfür ist ein sogenanntes Berliner Testament erforderlich.

Quelle:
https://deutsches-erbenzentrum.de/themen/erbfolge/gesetzliche-erbfolge

Das Testament

  • Ein Testament muss eigenhändig geschrieben und unterschrieben sein (bei Ehegattentestamenten von beiden Ehegatten) sowie mit Ort und Datum versehen oder vom Notar beurkundet werden. Bei der Beurkundung durch einen Notar übernimmt dieser auch die Registrierung und Verwahrung beim Amtsgericht.
  • Es ist sinnvoll, in jedem Fall Ersatzerben zu benennen.
  • Erben benötigen in einigen Fällen einen Erbschein, mit dem sie ihre Erbenstellung nachweisen können. Oft reicht aber auch das Eröffnungsprotokoll aus, d. h. das Nachlassgericht hat ein ihm vorliegendes Testament eröffnet.

Bitte beachten Sie: 
In allen Fragen rund um das Erbrecht empfehlen wir zwecks Beratung die Kontaktaufnahme zu einem Rechtsanwalt oder Notar. 
Die Beratung zur Gestaltung von Testamenten stellt grundsätzlich eine Rechtsdienstleistung nach § 2 Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) dar. Wir stellen aus diesem Grund ausdrücklich klar, dass dieser Ratgeber lediglich weitergehende Beratungsmöglichkeiten aufzeigen möchte. Es handelt sich jedenfalls nicht um eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls und somit nicht um eine Rechtsberatung.